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   VG Frankfurt/Oder, 15.02.2017 - 5 K 809/14   

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VG Frankfurt/Oder, 15.02.2017 - 5 K 809/14 (https://dejure.org/2017,5417)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 15.02.2017 - 5 K 809/14 (https://dejure.org/2017,5417)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 5 K 809/14 (https://dejure.org/2017,5417)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.03.2016 - 4 B 7.16

    Offensichtlicher Mangel im raumplanerischen Abwägungsvorgang bei

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.02.2017 - 5 K 809/14
    Da beide Arten von Tabuzonen einem anderen rechtlichen Regelungsregime unterliegen, ist ihre Unterscheidung aber zwingend notwendig und auch zu dokumentieren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2/12; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11; Beschluss vom 10. März 2016 - 4 B 7/16; OLG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 A 2.09).

    Gemessen hieran kann das Verfehlen der Anforderungen einer sich ausdifferenzierenden Rechtsprechung an den Abwägungsvorgang ein offensichtlicher Mangel sein (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2016 - 4 B 7/16; zum streitgegenständlichen Teilregionalplan Windnutzung s. a. Kammerurteil vom 18. Januar 2017 - VG 5 K 1347/13 juris).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.02.2017 - 5 K 809/14
    Für die tatbestandliche Erfüllung des Verletzungs- und Tötungsverbots kommt es aber darauf an, dass im konkreten Fall eine Art durch die Anlage einem signifikant erhöhten Mortalitätsrisiko ausgesetzt würde (vergleiche nur BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 juris Rn. 219).

    Vielmehr muss im Eingriffsbereich das Risiko einer Kollision / eines Schadenseintritts deutlich und damit in signifikanter Weise gegenüber dem allgemeinen Lebensrisiko erhöht sein, was durch Anhaltspunkte belegt sein muss (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 a.a.O.; Urteil vom 09. Juli 2008 - 9 A 14.07; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 A 73.07; Urteil vom 09. Juli 2009 - 4 C 12.07).

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.02.2017 - 5 K 809/14
    Vielmehr muss im Eingriffsbereich das Risiko einer Kollision / eines Schadenseintritts deutlich und damit in signifikanter Weise gegenüber dem allgemeinen Lebensrisiko erhöht sein, was durch Anhaltspunkte belegt sein muss (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 a.a.O.; Urteil vom 09. Juli 2008 - 9 A 14.07; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 A 73.07; Urteil vom 09. Juli 2009 - 4 C 12.07).

    Vor diesem Hintergrund ist eine naturschutzfachliche Meinung erst dann nicht mehr als Beurteilungsgrundlage für die Frage der Erfüllung der Verbotstatbestände geeignet, wenn sich eine Auffassung als allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft durchgesetzt hat und die herangezogene Meinung und Methode als nicht (mehr) vertretbar angesehen wird (BVerwG, Urteil vom 09. Juli 2008 - 9 A 14.07 a.a.O.; insgesamt zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 09. Juli 2009 - 4 C 12/07).

  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.02.2017 - 5 K 809/14
    Da beide Arten von Tabuzonen einem anderen rechtlichen Regelungsregime unterliegen, ist ihre Unterscheidung aber zwingend notwendig und auch zu dokumentieren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2/12; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11; Beschluss vom 10. März 2016 - 4 B 7/16; OLG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 A 2.09).

    Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er auf objektiv feststellbaren Umständen beruht und ohne Ausforschung der Entscheidungsträger über deren Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar ist (BVerwG, Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2.12).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.02.2017 - 5 K 809/14
    Der Begriff des offensichtlichen Mangels im Abwägungsvorgang unterscheidet vielmehr Mängel der "äußeren" Seite des Abwägungsvorgangs von Mängeln der "inneren" Seite dieses Vorgangs und kann auch äußere Umstände umfassen, die erst durch Beweiserhebung aufzuklären sind (BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57.80).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.01.2017 - 5 K 1347/13

    Fehlerhafte Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei in Aufstellung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.02.2017 - 5 K 809/14
    Gemessen hieran kann das Verfehlen der Anforderungen einer sich ausdifferenzierenden Rechtsprechung an den Abwägungsvorgang ein offensichtlicher Mangel sein (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2016 - 4 B 7/16; zum streitgegenständlichen Teilregionalplan Windnutzung s. a. Kammerurteil vom 18. Januar 2017 - VG 5 K 1347/13 juris).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.02.2017 - 5 K 809/14
    Da beide Arten von Tabuzonen einem anderen rechtlichen Regelungsregime unterliegen, ist ihre Unterscheidung aber zwingend notwendig und auch zu dokumentieren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2/12; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11; Beschluss vom 10. März 2016 - 4 B 7/16; OLG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 A 2.09).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.02.2017 - 5 K 809/14
    Da beide Arten von Tabuzonen einem anderen rechtlichen Regelungsregime unterliegen, ist ihre Unterscheidung aber zwingend notwendig und auch zu dokumentieren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2/12; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11; Beschluss vom 10. März 2016 - 4 B 7/16; OLG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 A 2.09).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.02.2017 - 5 K 809/14
    So verlangt der individuenbezogene Ansatz der artenschutzrechtlichen Vorschriften Ermittlungen, deren Ergebnisse die Behörde in die Lage versetzen, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verbotstatbestände zu überprüfen, um festzustellen, ob der Eingriffsbereich für die geschützten Arten in erhöhtem Maße gefährdend, nämlich insbesondere "schlagkräftig", ist, (BVerwG, Beschluss vom 13. März 2008 - 9 VR 9.07).
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07

    Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.02.2017 - 5 K 809/14
    Vielmehr muss im Eingriffsbereich das Risiko einer Kollision / eines Schadenseintritts deutlich und damit in signifikanter Weise gegenüber dem allgemeinen Lebensrisiko erhöht sein, was durch Anhaltspunkte belegt sein muss (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 a.a.O.; Urteil vom 09. Juli 2008 - 9 A 14.07; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 A 73.07; Urteil vom 09. Juli 2009 - 4 C 12.07).
  • BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - 2 S 115.05

    Vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05

    4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

  • VG Frankfurt/Oder, 08.06.2015 - 5 L 589/14

    Immissionsschutzrecht

    Die Antragstellerin hat am 15. Juli 2015 Klage erhoben (VG 5 K 809/14), über die noch nicht entschieden worden ist und am 21. August 2015 um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.

    Der vorläufige Rechtsschutzantrag, gerichtet auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage VG 5 K 809/14 gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Antragsgegners vom 20. Juni 2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17. Juni 2014 für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-101, hat keinen Erfolg.

  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 L 1117/16

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen

    Dadurch finden im Ländervergleich zunächst unterschiedlich erscheinende Positionen ihre fachliche Rechtfertigung (vgl. Bl. 294 bis 299 GA; VG Frankfurt, Urt. v. 15.2.2017 - 5 K 809/14 -, [...] Rn. 57; VG Aachen, Beschl. v. 2.9.2016 - 6 L 38/16 -, Rn. 218; Brandt, a. a. O., ZNER 2016, 336 [337]).
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